34 soll der Besitzer der Grube Schadenersatz leisten.+ Er soll dem Besitzer des Tieres den entsprechenden Preis bezahlen und darf das tote Tier behalten.
34 soll der Besitzer der Grube Schadenersatz leisten.+ Er soll dem Besitzer des Tieres den entsprechenden Preis bezahlen und darf das tote Tier behalten.