16 Nähert sich eine Frau irgendeinem Tier, um Geschlechtsverkehr mit ihm zu haben,+ sollst du die Frau und das Tier töten. Sie sollen unbedingt getötet werden. Sie sind für ihren Tod selbst verantwortlich.*
16 Nähert sich eine Frau irgendeinem Tier, um Geschlechtsverkehr mit ihm zu haben,+ sollst du die Frau und das Tier töten. Sie sollen unbedingt getötet werden. Sie sind für ihren Tod selbst verantwortlich.*