39 Am 15. Tag des siebten Monats jedoch, wenn ihr den Ertrag des Landes eingesammelt habt, sollt ihr sieben Tage lang das Fest Jehovas feiern.+ Der erste und der achte Tag sollen Tage völliger Ruhe sein.+
39 Am 15. Tag des siebten Monats jedoch, wenn ihr den Ertrag des Landes eingesammelt habt, sollt ihr sieben Tage lang das Fest Jehovas feiern.+ Der erste und der achte Tag sollen Tage völliger Ruhe sein.+