3 Zu Lebzeiten ihres Mannes würde sie also als Ehebrecherin bezeichnet werden, wenn sie einen anderen hätte.+ Doch wenn ihr Mann stirbt, ist sie von seinem Gesetz frei, und sie ist keine Ehebrecherin, wenn sie einen anderen Mann heiratet.+
3 Zu Lebzeiten ihres Mannes würde sie also als Ehebrecherin bezeichnet werden, wenn sie einen anderen hätte.+ Doch wenn ihr Mann stirbt, ist sie von seinem Gesetz frei, und sie ist keine Ehebrecherin, wenn sie einen anderen Mann heiratet.+