28 Falls ein Stier einen Mann oder eine Frau stößt und der Betreffende stirbt, muss der Stier gesteinigt werden,+ und sein Fleisch darf nicht gegessen werden. Der Besitzer des Stieres bleibt straffrei.
28 Und falls ein Stier einen Mann oder eine Frau stoßen sollte und der Betreffende tatsächlich stirbt, soll der Stier unbedingt gesteinigt werden,+ aber sein Fleisch darf nicht gegessen werden; und der Besitzer des Stiers ist straffrei.