11 dann soll der, dem es anvertraut wurde, einen Eid vor Jehova ablegen, dass er sich nicht an fremdem Eigentum vergriffen hat, und der Besitzer muss es akzeptieren. Der andere braucht ihn nicht zu entschädigen.+
11 so soll zwischen ihnen beiden ein Eid+ bei Jehova stattfinden, daß er seine Hand nicht an die Habe seines Mitmenschen gelegt hat;+ und ihr Besitzer* soll es annehmen, und der andere braucht keinen Ersatz zu leisten.