15 Die Brusttasche der Rechtsprechung+ soll von einem Kunststicker angefertigt werden. Sie soll wie das Ẹphod aus Gold, blauem Faden, purpurroter Wolle, karmesinrotem Garn und feinem Leinenzwirn bestehen.+
15 Und du sollst das Brustschild der Rechtsprechung+ in der Arbeit eines Stickers machen. Gleich der Machart des Ẹphods wirst du es machen. Aus Gold, blauem Faden und purpurrötlichgefärbter Wolle und karmesinfarbenem Stoff und feinem gezwirnten Leinen wirst du es machen.+