51 Wenn er den Befall am siebten Tag untersucht und feststellt, dass er sich an dem Kleidungsstück, den Längs- oder Querfäden oder dem Stück Leder – ganz gleich zu welchem Zweck es dient – ausgebreitet hat, dann handelt es sich um bösartigen Aussatz. Der Gegenstand ist unrein.+