13 Wenn der Ausfluss aufhört und der Betreffende davon rein wird, soll er sieben Tage für seine Reinigung abzählen. Er soll seine Kleider waschen, sich in frischem Wasser baden und rein sein.+
13 Falls nun derjenige, der einen Ausfluß hat, von seinem Ausfluß rein wird, soll er für sich dann sieben Tage für seine Reinigung abzählen,+ und er soll seine Kleider waschen und sein Fleisch in fließendem Wasser baden;+ und er soll rein sein.