15 Ab dem Tag nach dem Sabbat, also dem Tag, an dem ihr die Garbe für das Schwingopfer bringt, sollt ihr sieben Sabbate zählen.+ Es sollen volle Wochen sein.
15 Und ihr sollt für euch von dem Tag nach dem Sabbat, von dem Tag an, an dem ihr die Garbe des Webeopfers bringt, sieben Sabbate* zählen.+ Volle [Wochen] sollten es werden.