19 Lagert sieben Tage außerhalb des Lagers. Wer von euch jemand* getötet oder einen Getöteten berührt hat,+ soll sich am dritten und am siebten Tag reinigen*+ – ihr und eure Gefangenen.
19 Was euch betrifft, lagert sieben Tage außerhalb des Lagers. Ein jeder, der eine Seele getötet hat,+ und ein jeder, der einen Erschlagenen berührt hat,+ ihr solltet euch am dritten Tag und am siebten Tag entsündigen+, ihr und eure Gefangenen.