28 Denn der, der getötet hat, muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Zufluchtsstadt bleiben. Erst nach dem Tod des Hohen Priesters darf er zu seinem Grundbesitz zurückkehren.+
28 Denn er hätte bis zum Tod des Hohenpriesters in seiner Zufluchtsstadt bleiben sollen,+ und nach dem Tod des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Besitzes zurückkehren.