6 Und er soll in jener Stadt wohnen, bis er zum Gericht vor der Gemeinde gestanden hat,+ bis zum Tod des Hohenpriesters,+ der in jenen Tagen gerade da ist. Dann darf der Totschläger zurückkehren;+ und er soll in seine Stadt und in sein Haus kommen, in die Stadt, aus der er geflohen war.‘ “