18 Jeder, der sich von seiner Frau scheiden lässt und eine andere heiratet, begeht Ehebruch, und wer eine Geschiedene heiratet, begeht ebenfalls Ehebruch.+
18 Jeder, der sich von seiner Frau scheiden läßt und eine andere heiratet, begeht Ehebruch*, und wer eine von ihrem Mann Geschiedene* heiratet, begeht Ehebruch.+