7 Denn als Gottes Verwalter muss ein Aufseher frei von Anklage sein, er darf nicht eigensinnig sein,+ nicht aufbrausend,+ kein Trinker und nicht gewalttätig, auch darf er nicht auf unehrlichen Gewinn aus sein.+
7 Denn als Gottes Verwalter*+ muß ein Aufseher* frei von Anklage sein,+ nicht eigenwillig,+ nicht zornmütig,+ kein lärmender Trinker,+ kein Schläger,+ nicht auf unehrlichen Gewinn erpicht,+