Fußnote
„Dem Jahr des Zehnten, . . . dann sollst du ihn auch . . . geben“, MSamSyVg; LXX: „[im dritten Jahr zu entrichten,] dann wirst du den zweiten Zehnten . . . geben“.
„Dem Jahr des Zehnten, . . . dann sollst du ihn auch . . . geben“, MSamSyVg; LXX: „[im dritten Jahr zu entrichten,] dann wirst du den zweiten Zehnten . . . geben“.