Fußnote
a In der Bundesrepublik Deutschland besteht seit dem 25. 8. 1969 wieder für Geschlechtskrankheiten eine Meldepflicht. Die Meldung an das Gesundheitsamt erfolgt anonym. Der Arzt braucht nur Geburtsdatum, Geschlecht und Familienstand jedes Erkrankten anzugeben.