Fußnote
a Dieser Artikel bezieht sich nicht auf unerträgliche Situationen, wie zum Beispiel auf Kindesmißhandlung oder sexuellen Mißbrauch. In einem solchen Fall mag das Kind die Hilfe eines Experten außerhalb der Familie in Anspruch nehmen müssen. Siehe den Artikel „Blutschande — das geheime Verbrechen“ in der Ausgabe vom 8. Mai 1981.