Fußnote
a Die Bezeichnungen der einzelnen Schularten sind von Land zu Land verschieden. In diesen Artikeln steht der Ausdruck „High-School“ für die gesamte gesetzlich vorgeschriebene Schulausbildung. „College“, „Hochschule“, „Universität“, „Fachschule“ und „Berufsfachschule“ beziehen sich auf zusätzliche Ausbildungsmöglichkeiten, die gesetzlich nicht verlangt, sondern freiwillig genutzt werden.