Fußnote
a Zu „Religionslosen“ zählen „Personen, die sich zu keiner Religion bekennen, Atheisten, Agnostiker, Freidenker und Menschen, die sich von Religion völlig gelöst haben und ihr gleichgültig gegenüberstehen“.
a Zu „Religionslosen“ zählen „Personen, die sich zu keiner Religion bekennen, Atheisten, Agnostiker, Freidenker und Menschen, die sich von Religion völlig gelöst haben und ihr gleichgültig gegenüberstehen“.