Fußnote
d Nach dem mosaischen Gesetz war ein Mann, der eine Jungfrau verführt hatte, verpflichtet, sie zu heiraten (5. Mose 22:28, 29). Es kam jedoch nicht automatisch zur Eheschließung, da der Vater sie verbieten konnte (2. Mose 22:16, 17). Wenngleich Christen heute nicht mehr unter diesem Gesetz stehen, wird daran deutlich, daß vorehelicher Geschlechtsverkehr ein schwerwiegendes Vergehen ist. (Siehe „Fragen von Lesern“ in der Wachtturm-Ausgabe vom 15. November 1989.)