Fußnote
c Zeugen Jehovas können die Hilfe von Ältesten der Versammlung in Anspruch nehmen. Es ist zwar nicht Sache der Ältesten, sich in Privatangelegenheiten von Ehepaaren einzumischen, aber für Paare, die Sorgen haben, können sie eine wohltuende Hilfe sein (Jakobus 5:14, 15).