Fußnote
a Der Begriff „Kleinwaffen“ bezieht sich auf Gewehre und Handfeuerwaffen, also Waffen, die eine Person allein handhaben kann. Zu den „leichten Waffen“ zählt man auch Maschinengewehre, Mörser und Granatwerfer, für deren Bedienung mitunter zwei Personen nötig sind.