Fußnote
a Gemäß der Brockhaus Enzyklopädie ist eine Leihmutter „eine Frau, die ein fremdes Kind austrägt und nach der Geburt den leiblichen Eltern, von denen die Keimzellen (die Eizelle und das Spermium) stammen, zurückgibt. Die Befruchtung erfolgt in der Regel auf künstlichem Wege (z. B. durch In-vitro-Fertilisation).“