Fußnote
c Zeugen Jehovas sollten sich schon vor der Geburt ihres Kindes an ihr zuständiges Krankenhaus-Verbindungskomitee (KVK) wenden. Mitglieder des Komitees suchen Krankenhäuser und Ärzte auf und stellen ihnen Unterlagen über fremdblutfreie Behandlungen zur Verfügung. Außerdem ist das KVK eher in der Lage, einen Arzt zu finden, der die Überzeugung der Patientin respektiert und Erfahrung mit fremdblutfreien Behandlungen hat.