Fußnote
a Die „siebzig Jahre“, während deren Fastenzeiten beobachtet wurden, konnten nicht im Jahre 617 v. u. Z., nach der ersten Wegführung der Juden durch die Babylonier, begonnen haben, denn das wäre etwa neun Jahre vor der Zeit gewesen, da König Nebukadnezar mit der endgültigen Belagerung Jerusalems begonnen hatte, und auch etwa elf Jahre ehe die Mauern der Stadt (am 9. Tammuz) erbrochen worden waren und die Stadt (am 10. Ab) zerstört und der Statthalter Gedalja im siebenten Monat (Tischri) ermordet worden war, denn dies waren die traurigen Ereignisse, die durch Fastenzeiten beobachtet wurden. Folglich begannen die „siebzig Jahre“, in denen gefastet wurde, im Jahre 607 v. u. Z., also nach den drei letzterwähnten traurigen Geschehnissen. Dies beweist, daß die Verödung des Landes siebzig Jahre dauerte und daß diese „siebzig Jahre“ im Jahre 607 v. u. Z. begannen und im Jahre 537 v. u. Z. endeten. (Siehe das Buch Jüdische Altertümer von Flavius Josephus, zehntes Buch, neuntes Kapitel, Abschnitt 7.)