Fußnote
c Bei einer Betrachtung der Erfahrungen des Volkes Gottes der damaligen Zeit ist zu beachten, daß die 42 Monate wohl dreieinhalb buchstäbliche Jahre darstellen, wogegen die dreieinhalb Tage keine buchstäbliche Zeitspanne von 84 Stunden versinnbildlichen. Wahrscheinlich wird der besondere Zeitabschnitt von dreieinhalb Tagen zweimal erwähnt (in den Versen 9 und 11), um hervorzuheben, daß es sich dabei im Vergleich zu den vorausgegangenen dreieinhalb Jahren der Tätigkeit nur um einen kurzen Zeitabschnitt handelt.