Fußnote
a Das Distrikt-Gericht der Vereinigten Staaten, Ostdistrikt von Washington, vertrat im Jahre 1943 die Ansicht, und dies in Übereinstimmung mit James Madison, der zu Anfang des 19. Jahrhunderts der vierte Präsident der Vereinigten Staaten war, dass man ein Untertan des universellen Souveräns (Gottes) und zudem ein Untertan des Staates sei. Dieses Gericht zitierte aus Madisons „Erinnerung und Ermahnung“: „Es ist die Pflicht eines jeden Menschen, dem Schöpfer jene Huldigung darzubringen, und nur jene, die er als ihm annehmbar erachtet. Diese Pflicht hat den Vorrang sowohl in bezug auf die Zeit als auch auf den Grad der Pflicht gegenüber den Ansprüchen der bürgerlichen Gesellschaft [des Staates]. Ehe irgend jemand als ein Glied der bürgerlichen Gesellschaft betrachtet werden kann, muss er als ein Untertan des Universums angesehen werden. Und wenn ein Glied der bürgerlichen Gesellschaft, das irgendeine untergeordnete Verbindung eingeht, dies stets mit dem Vorbehalt seiner Pflicht gegen die allgemeine Autorität tun muss, wieviel mehr muss dann ein jeder, der ein Glied irgendeiner besondern bürgerlichen Gesellschaft wird, dies unter Vorbehalt seiner Untertanentreue gegen den Universellen Souverän [Gott] werden.“ Vereinigte Staaten versus Hillyard, 52 F. Supp. 612.