Fußnote
g Das Wort „Kolleg“, wie es hier angewandt wird, bezieht sich nicht auf eine Ausbildungseinrichtung, sondern auf eine aus mindestens drei Personen bestehende Gesellschaft, die nach dem römischen Recht gesetzlich anerkannt war und einem bestimmten Zweck diente. Unser heutiger Begriff „Körperschaft“ entspricht in etwa diesem Wort.