Fußnote
b In der Cyclopædia von M’Clintock und Strong, Band 8, heißt es auf Seite 396: „Vor der Zeit Konstantins wurde die Geistlichkeit nicht als ein besonderer Stand im Staate anerkannt; als man aber das Christentum als die Religion des Römischen Reiches anerkannte, wurden seine Geistlichen als solche betrachtet, die die Plätze jener heidnischen Priester einnahmen, deren Aberglaube in Verruf gekommen war.“