Fußnote
d Beim Nürnberger Kriegsverbrecherprozeß nach dem Zweiten Weltkrieg urteilte man nach dem Gesetz: „Patriotischer Gehorsam ist keine Entschuldigung für Verbrechen.“
d Beim Nürnberger Kriegsverbrecherprozeß nach dem Zweiten Weltkrieg urteilte man nach dem Gesetz: „Patriotischer Gehorsam ist keine Entschuldigung für Verbrechen.“