Fußnote
a Manchmal führt die Behandlung einer Krankheit wie Gebärmutterkrebs den Tod des sich entwickelnden Embryos herbei. Das mag jedoch eine unvermeidbare Nebenwirkung der Behandlung sein; die eigentliche Behandlung besteht nicht in einem Schwangerschaftsabbruch, und sie hat auch keinen Schwangerschaftsabbruch zum Ziel. Manchmal nistet sich auch ein befruchtetes Ei im Eileiter statt in der Gebärmutter ein und beginnt zu wachsen. Eine solche Eileiterschwangerschaft kann sich in dem engen Eileiter nicht voll entwickeln; sie endet schließlich mit einem Eileiterriß und dem Tod des Embryos. Wird eine solche Eileiterschwangerschaft rechtzeitig entdeckt, so entfernen die Ärzte gewöhnlich den betroffenen Eileiter, bevor er reißt. Eine Christin, bei der eine Eileiterschwangerschaft festgestellt wird, kann entscheiden, ob sie diese Operation an sich vornehmen lassen möchte. Normalerweise wäre sie zweifellos bereit, jede mit einer Schwangerschaft verbundene Gefahr auf sich zu nehmen, damit ihr Kind am Leben bleiben kann. Bei einer Eileiterschwangerschaft schwebt sie allerdings in akuter Lebensgefahr, und es besteht keine Aussicht, daß der Embryo am Leben bleibt und das Kind geboren wird.