Fußnote
a In der als Mischna bekannten Sammlung des überlieferten jüdischen Gesetzes werden außer 39 Hauptarbeiten, die am Sabbat verboten waren, auch mehrere Nebenarbeiten angeführt. Zu den verbotenen Arbeiten zählte Auslesen, Dreschen, Mahlen und Worfeln (Traktat Schabbat 7:2). Der Palästinische Talmud zeigt, was Rabbiner für solche verbotenen Arbeiten hielten: „Wenn eine Frau Weizen auswalzt, um die Spelzen zu entfernen, gilt es als Auslesen; wenn sie die Köpfe des Weizens reibt, gilt es als Dreschen; wenn sie die Grannen entfernt, ist es Früchteauslesen; wenn sie die Ähren zerstößt, ist es Mahlen; wenn sie sie in der Hand hochwirft, ist es Worfeln.“