Fußnote
b Wie aus Nachschlagewerken zu ersehen ist, beanspruchte die katholische Kirche letzten Endes für sich das ausschließliche Recht, Gesetze hinsichtlich der Ehe zu erlassen, indem sie ihre eigenen Verordnungen und Beschränkungen aufstellte und behauptete, Zivilbehörden müßten sich diesen beugen. Die protestantischen Reformer gingen sehr weit in das andere Extrem und legten die Eheschließung fast ausschließlich in die Hände der Zivilbehörden. Im Jahre 1653 wurde in England, Schottland und Irland die Ziviltrauung eingeführt, um der Kirche Aufgaben des Staates abzunehmen. Im Jahre 1792 machte ein Gesetz in Frankreich die Ziviltrauung für alle Bürger zur Pflicht, gestützt auf den Grundsatz, daß „der Bürger, ungeachtet der Religion, zum Staat gehört“ (The New Schaff-Herzog Religious Encyclopedia, Bd. VII, S. 199, 200).