Fußnote
a Josephus sagt, daß die örtlichen Gerichte nur sieben Richter hatten, jeder Richter verfügte jedoch über zwei Leviten als Gehilfen (Jüdische Altertümer, Buch IV, Kapitel VIII, Teil 14).
a Josephus sagt, daß die örtlichen Gerichte nur sieben Richter hatten, jeder Richter verfügte jedoch über zwei Leviten als Gehilfen (Jüdische Altertümer, Buch IV, Kapitel VIII, Teil 14).