Fußnote
a Wenn ein Interdikt verhängt wurde, durften in dem betreffenden Gebiet weder Messen noch Eheschließungen, noch kirchliche Begräbnisse durchgeführt werden.
a Wenn ein Interdikt verhängt wurde, durften in dem betreffenden Gebiet weder Messen noch Eheschließungen, noch kirchliche Begräbnisse durchgeführt werden.