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Fußnote

b In dem Werk Biblischer Commentar über das Alte Testament, herausgegeben von Carl Friedr. Keil und Franz Delitzsch (1870), heißt es, die Vergehung oder Sünde würde darin bestehen, „daß jemand der um das Verbrechen eines andern wußte, sei es daß er dasselbe gesehen oder auf andere Weise in gewisse Erfahrung gebracht hatte, mithin vor Gericht als Zeuge zur Ueberführung des Verbrechers aufzutreten befähigt war, dies nicht tat und was er gesehen oder erfahren hatte nicht anzeigte, wenn er bei der öffentlichen Verhandlung über das Verbrechen die feierliche Adjuration des Richters hörte, durch welche alle Anwesenden, die um die Sache wußten, veranlaßt werden solten, als Zeugen aufzutreten“.

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