Fußnote
a Aus naheliegenden Gründen wurden zwei Klauseln des Konkordats zu jener Zeit geheimgehalten, in denen es um die gemeinsame Front gegen die Sowjetunion und die Pflichten der katholischen Geistlichen ging, die in Hitlers Armeen eingezogen wurden. Eine solche Einberufung war ein Verstoß gegen den Versailler Vertrag von 1919, an den Deutschland seinerzeit immer noch gebunden war; eine Veröffentlichung dieser Klauseln hätte die anderen Signatarmächte von Versailles beunruhigen können.