Fußnote
b Franz von Papen gehörte zu den Nationalsozialisten, die nach 1945 in Nürnberg vor Gericht gestellt wurden. Er wurde dort zwar freigesprochen, später jedoch von einer der zum Zweck der Entnazifizierung eingerichteten deutschen Spruchkammern verurteilt. Im Jahre 1959 wurde er zum Päpstlichen Geheimkämmerer ernannt.