Fußnote
c Damit ein Mann für Vorrechte in der Christenversammlung infrage kommt, darf er kein „Schläger“ sein. Das heißt, er darf andere weder buchstäblich schlagen noch sie durch Bemerkungen einschüchtern. Im Wachtturm vom 1. September 1990 heißt es daher auf Seite 25: „Ein Verheirateter eignet sich nicht, wenn er sonst zwar auf gottgefällige Weise handelt, zu Hause jedoch ein Tyrann ist“ (1. Timotheus 3:2-5, 12).