Fußnote
a Erfährt der Sekretär, dass ein Bruder oder eine Schwester aus seiner Versammlung in ein Heim in einem anderen Gebiet gezogen ist, informiert er aus liebevollem Interesse unverzüglich die Ältesten der betreffenden Versammlung.
a Erfährt der Sekretär, dass ein Bruder oder eine Schwester aus seiner Versammlung in ein Heim in einem anderen Gebiet gezogen ist, informiert er aus liebevollem Interesse unverzüglich die Ältesten der betreffenden Versammlung.