Fußnote
b KURZ ERKLÄRT: Sexueller Kindesmissbrauch liegt vor, wenn ein Erwachsener ein Kind benutzt, um sein sexuelles Verlangen zu befriedigen. Er kann Geschlechtsverkehr einschließen, Oral- oder Analverkehr, das Streicheln der Geschlechtsteile, der Brüste oder des Gesäßes eines Kindes oder andere perverse Handlungen. Die Opfer sind meist Mädchen, manchmal aber auch Jungen. Täter sind meist männlich, manchmal aber auch weiblich.