Fußnote
b Zum Beispiel erließ Karl der Große um das Jahr 785 ein Gesetz für Sachsen, gemäß dem die Todesstrafe darauf stand, wenn man sich nicht als Christ taufen ließ. Ein weiteres Beispiel ist der Augsburger Religionsfrieden, der 1555 im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation unterzeichnet wurde. Danach musste der Fürst eines Landes entweder katholisch oder lutherisch sein, und jeder Untergebene musste diese Religion übernehmen. Wer sich nicht fügen wollte, musste auswandern.