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Erbe, dasEinsichten über die Heilige Schrift, Band 1
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Der Vater konnte, sofern er guten Grund dazu hatte, das Erstgeburtsrecht auf einen jüngeren Sohn übertragen. In den in der Bibel berichteten Fällen, in denen eine solche Änderung vorgenommen wurde, geschah dies nicht aufgrund von Launenhaftigkeit oder Begünstigung, sondern gestützt auf eine berechtigte Entscheidung des Vaters. Ismael war als ältester Sohn 14 Jahre lang der voraussichtliche Erbe Abrahams (1Mo 16:16; 17:18-21; 21:5). Doch auf Saras Bitte und mit Jehovas Gutheißung entließ Abraham Ismael, als dieser 19 Jahre alt war. Danach besaß Isaak das Erstgeburtsrecht, und er erhielt später alles, was Abraham gehörte, außer den Geschenken, die Abraham den Söhnen gab, die ihm später von Ketura geboren wurden (1Mo 21:8-13; 25:5, 6). Ruben, der Erstgeborene Jakobs, verlor das Recht auf das Erbe, das ihm als dem Erstgeborenen zustand, weil er mit der Nebenfrau seines Vaters Hurerei begangen hatte (1Mo 49:3, 4; 1Ch 5:1, 2). Jakob gab Ephraim, dem jüngeren Sohn Josephs, den vorzüglicheren Segen als Manasse, dem älteren (1Mo 48:13-19).
Das Konkubinat war gesetzlich erlaubt, ja in der Bibel wird die Konkubine eines Mannes manchmal auch als seine „Frau“ bezeichnet und der Mann, mit dem sie zusammenlebte, als „ihr Mann“. Ihr Vater wird sein Schwiegervater genannt, und der Mann wird als Schwiegersohn ihres Vaters bezeichnet (1Mo 16:3; Ri 19:3-5). Die Söhne der Nebenfrauen galten als eheliche Kinder und waren daher genauso erbberechtigt wie die Söhne der richtigen Ehefrau.
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Erbe, dasEinsichten über die Heilige Schrift, Band 1
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Unter dem mosaischen Gesetz. Unter dem mosaischen Gesetz durfte ein Vater den Sohn seiner Lieblingsfrau nicht auf Kosten seines tatsächlichen Erstgeborenen von einer weniger geliebten Frau zu seinem Erstgeborenen einsetzen. Er musste dem Erstgeborenen einen doppelten Anteil von allem geben, was er besaß (5Mo 21:15-17). Wenn keine Söhne da waren, ging das Erbe auf die Töchter über (4Mo 27:6-8; Jos 17:3-6).
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