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    Einsichten über die Heilige Schrift, Band 1
    • Unter dem mosaischen Gesetz. Als Jehova mit der Nation Israel den Gesetzesbund schloss, nahm er in dessen Bestimmungen auch das Gesetz auf, das er Noah gegeben hatte. Er gab deutlich zu verstehen, dass sogar jeder, der die in Gottes Gesetz enthaltenen Vorschriften über das Töten von Tieren nicht beachtete, „Blutschuld“ auf sich lud (3Mo 17:3, 4). Das Blut von Tieren, die gegessen wurden, musste auf die Erde ausgegossen und mit Staub bedeckt werden (3Mo 17:13, 14). Wer Blut von irgendeiner Art Fleisch aß, wurde ‘von seinem Volk abgeschnitten’. Die absichtliche Übertretung dieses Gesetzes über die Heiligkeit des Blutes bedeutete, vom Leben „abgeschnitten“ zu werden (3Mo 17:10; 7:26, 27; 4Mo 15:30, 31).

      In M’Clintocks und Strongs Cyclopædia (1882, Bd. I, S. 834) heißt es über 3. Mose 17:11, 12: „Diese strikte Vorschrift galt nicht nur den Israeliten, sondern auch den Fremden, die unter ihnen wohnten. Die Strafe für deren Übertretung war die ‚Abschneidung vom Volke‘, womit wahrscheinlich die Todesstrafe gemeint war (vgl. Heb. X, 28), obwohl es schwerhält, festzustellen, ob sie durch das Schwert oder durch Steinigung vollzogen wurde.“

      Gemäß 5. Mose 14:21 war es erlaubt, einem ansässigen Fremdling oder einem Ausländer ein Tier zu verkaufen, das von selbst gestorben oder von einem wilden Tier gerissen worden war. Es wurde also zwischen dem Blut solcher Tiere und dem Blut von Tieren, die zu Nahrungszwecken geschlachtet wurden, unterschieden. (Vgl. 3Mo 17:14-16.) Die Israeliten sowie ansässige Fremdlinge, die die wahre Anbetung aufnahmen und unter den Gesetzesbund kamen, waren verpflichtet, sich nach den erhabenen Erfordernissen jenes Gesetzes auszurichten. Menschen aller Nationen waren an das Erfordernis aus 1. Mose 9:3, 4 gebunden, doch Gott auferlegte denjenigen, die unter dem mosaischen Gesetz standen, einen höheren Maßstab bei der Einhaltung dieses Erfordernisses als Ausländern oder ansässigen Fremdlingen, die keine Anbeter Jehovas geworden waren.

  • Blut
    Einsichten über die Heilige Schrift, Band 1
    • Sogar wer seinen Bruder hasst und ihm deshalb den Tod wünscht, ihn verleumdet oder als falscher Zeuge gegen ihn auftritt und somit dessen Leben in Gefahr bringt, lädt Blutschuld auf sich (3Mo 19:16; 5Mo 19:18-21; 1Jo 3:15).

      Aufgrund der Ansicht Gottes über den Wert des Lebens heißt es, dass der Erdboden durch das Blut eines Ermordeten verunreinigt wird und nur dadurch gereinigt werden kann, dass das Blut des Mörders vergossen wird. Demnach ermächtigt die Bibel zum Vollzug der Todesstrafe für Mord durch eine rechtmäßig eingesetzte Autorität (4Mo 35:33; 1Mo 9:5, 6). Beim Volk Israel war es nicht erlaubt, für einen Mörder ein Lösegeld anzunehmen, um ihn von der Todesstrafe zu befreien (4Mo 35:19-21, 31).

      In Fällen, in denen der Totschläger nicht ermittelt werden konnte, galt die Stadt, die dem Ort, wo die Leiche gefunden wurde, am nächsten lag, als blutbefleckt. Um die Blutschuld zu tilgen, mussten die verantwortlichen Stadtältesten eine bestimmte von Gott vorgeschriebene Handlung vollziehen. Sie mussten erklären, dass sie schuldlos waren und von dem Mord keine Kenntnis hatten, und mussten Gott um Barmherzigkeit bitten (5Mo 21:1-9). Wenn ein unabsichtlicher Totschläger seine Tat für nicht besonders schwerwiegend hielt und Gottes Vorkehrung zu seinem Schutz außer Acht ließ, d. h., wenn er nicht in die Zufluchtsstadt floh und dort blieb, war der nächste Blutsverwandte des Toten als Bluträcher ermächtigt und verpflichtet, ihn zu töten, um so die auf dem Land lastende Blutschuld zu tilgen (4Mo 35:26, 27; siehe BLUTRÄCHER).

      Rechtmäßige Verwendung von Blut. Es gab nur e i n e Verwendung von Blut, die Gott billigte, nämlich zu Opferzwecken. Er wies diejenigen an, die unter dem mosaischen Gesetz standen, Tieropfer darzubringen, um Sünden zu sühnen (3Mo 17:10, 11).

  • Blut
    Einsichten über die Heilige Schrift, Band 1
    • Der Gesetzesbund, der gewisse Bestimmungen enthielt, die prophetisch auf die Sündensühnung hinwiesen, wurde durch das Blut von Tieren rechtskräftig gemacht (2Mo 24:5-8). Die zahlreichen Schlachtopfer, besonders die, die am Sühnetag dargebracht wurden, waren Vorbilder für eine Sündensühnung und wiesen auf die tatsächliche Beseitigung der Sünde durch das Opfer Christi hin (3Mo 16:11, 15-18).

      Die Rechtswirksamkeit, die das Blut in Gottes Augen als Sühnemittel hat, wurde dadurch veranschaulicht, dass Blut an das Fundament oder den Grund des Altars gegossen und auf dessen Hörner getan wurde. Blut bildete die Grundlage der Sühnevorkehrung, und die Macht (dargestellt durch Hörner) der Opfervorkehrung, d. h. ihre Wirksamkeit, beruhte auf Blut (3Mo 9:9; Heb 9:22; 1Ko 1:18).

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