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GrundbesitzerEinsichten über die Heilige Schrift, Band 1
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Das Jubeljahr. Gott hatte zu Israel gesagt: „Es sollte ... keiner unter euch arm werden“ (5Mo 15:4, 5). Solange man das Jubeljahr einhielt, wurde verhindert, dass es in der Nation nur noch zwei Klassen gab, die ganz Reichen und die ganz Armen. In jedem 50. Jahr (von der Zeit an gerechnet, als Israel in Kanaan einzog) kehrte jeder Mann zu seinem Erbe zurück, und jegliches Land, das er verkauft hatte, musste ihm zurückgegeben werden. Wegen dieses Gesetzes sank der Grundstückspreis mit jedem Jahr, während das Jubeljahr näher rückte. Eigentlich pachtete der Käufer das Land in gewissem Sinn nur, wobei der Preis von der Zahl der Ernten bis zum Jubeljahr abhing (3Mo 25:13-16, 28). Selbst wer das Erbe eines anderen kaufte, konnte es nicht unbedingt bis zum Jubeljahr behalten. Wenn der ursprüngliche Besitzer genug Geld erwarb, konnte er das Land zurückkaufen. Auch irgendein Rückkäufer (enger Verwandter) konnte es für den ursprünglichen Besitzer zurückkaufen (3Mo 25:24-27).
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GrundbesitzerEinsichten über die Heilige Schrift, Band 1
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Die Leviten. Als Schutz für die Leviten konnten deren Felder nicht verkauft werden; dem war so, weil Leviten kein persönliches Landerbe besaßen – ihnen waren lediglich Häuser in den Levitenstädten und die Weidegründe darum herum gegeben worden. Wenn ein Levit sein Haus in einer Levitenstadt veräußerte, hatte er weiterhin das Rückkaufsrecht, und spätestens im Jubeljahr wurde ihm das Haus zurückgegeben (3Mo 25:32-34).
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GrundbesitzerEinsichten über die Heilige Schrift, Band 1
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Das Heiligtum. Auch das Heiligtum Jehovas konnte sozusagen Grundbesitzer werden, wenn jemand Felder Jehova „heiligte“; d. h., der Ertrag dieser Felder floss dem Heiligtum zu, und zwar während einer vom Besitzer oder Eigentümer festgesetzten Zeit (3Mo 27:16-19). Wurde ein Feld, das ein Besitzer „geheiligt“ hatte, nicht zurückgekauft, sondern an jemand anders verkauft, fiel es im Jubeljahr für immer dem Heiligtum zu (3Mo 27:20, 21).
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