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FettEinsichten über die Heilige Schrift, Band 1
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Gesetz über das Fett. Gemäß dem dritten Kapitel des dritten Buches Mose gab Jehova den Israeliten Anweisungen hinsichtlich der Verwendung von Fett bei den Gemeinschaftsschlachtopfern. Wenn Rinder oder Ziegen geopfert wurden, mussten die Priester das Fett an den Lenden, an den Eingeweiden und an den Nieren sowie den fetthaltigen Anhang an der Leber auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. Bei Schafen musste auch der ganze Fettschwanz dargebracht werden. (Die Schafe in Syrien, Palästina, Arabien und Ägypten haben einen Fettschwanz, der oft 5 kg oder noch mehr wiegt.) Im Gesetz hieß es ausdrücklich: „Alles Fett gehört Jehova ... Ihr sollt überhaupt kein Fett noch irgendwelches Blut essen“ (3Mo 3:3-17).
Das Fett verbrannte auf dem Altar mit heftiger Flammenentwicklung und wurde vollständig verzehrt. Fett durfte auf dem Altar nicht über Nacht liegen bleiben; es wäre wahrscheinlich verdorben und übelriechend geworden, was für die heiligen Opfergaben schmachvoll gewesen wäre (2Mo 23:18).
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FettEinsichten über die Heilige Schrift, Band 1
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Grund für das Gesetz. Unter dem Gesetzesbund galten sowohl das Blut als auch das Fett als etwas, was ausschließlich Jehova gehörte. Das Blut ist der Träger des Lebens, das nur Jehova geben kann; daher gehört es ihm (3Mo 17:11, 14). Das Fett wurde als der wertvollste Teil vom Fleisch des Tieres angesehen. Durch die Darbringung des Fettes bewies der Anbeter, dass er sich dessen bewusst war, dass die besten Teile Jehova gehören, der reichlich gibt, und dass er den Wunsch hatte, Gott das Beste zu geben. Da das Fett ein Sinnbild für das Beste war, was die Israeliten Jehova opfern konnten, hieß es davon, es gehe auf dem Altar als „Speise“ oder „zu einem beruhigenden Wohlgeruch“ für ihn in Rauch auf (3Mo 3:11, 16). Fett zu essen wäre daher eine unrechtmäßige Aneignung von etwas gewesen, was Gott geheiligt war, ein Eingriff in die Rechte Jehovas. Es wurde mit dem Tod bestraft. Im Gegensatz zum Blut durfte das Fett jedoch für andere Zwecke verwendet werden, zumindest im Falle eines Tieres, das verendet oder von einem anderen Tier gerissen worden war (3Mo 7:23-25).
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