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    Einsichten über die Heilige Schrift, Band 1
    • ERSATZ

      Ein für Dienstleistungen, Verluste oder Verletzungen gegebener oder erhaltener Gegenwert. Das mit „Ersatz leisten“ oder „erstatten“ wiedergegebene hebräische Verb schalém ist mit schalṓm verwandt, was „Frieden“ bedeutet (2Mo 21:36; 1Kö 5:12). Somit beinhaltet das Verb eine Wiederherstellung des Friedens durch Zahlung oder Entschädigung. Unter dem Gesetz, das Israel durch Moses übermittelt worden war, hatte man Anspruch auf Ersatz, wenn in irgendeinem Bereich zwischenmenschlicher Beziehungen ein Schaden oder ein Verlust entstanden war.

  • Ersatz
    Einsichten über die Heilige Schrift, Band 1
    • Wenn im Lauf einer Rauferei zwischen Männern eine Schwangere verletzt wurde oder wenn ihr Kind (bzw. ihre Kinder) ‘abging’, aber ohne dass ein tödlicher Unfall entstand, dann musste der Schuldige Schadenersatz leisten, wie es ihm vom Besitzer der Frau auferlegt wurde (falls der Ehemann übertriebene Forderungen stellte, legten Schiedsrichter die zu zahlende Geldsumme fest; 2Mo 21:22).

      Wenn ein Stier die Gewohnheit hatte zu stoßen und man seinen Besitzer darauf aufmerksam gemacht hatte, dieser aber das Tier nicht unter Bewachung hielt, dann musste, falls der Stier einen Sklaven zu Tode stieß, der Besitzer des Tieres dem Herrn des Sklaven 30 Schekel (66 $) als Ersatz geben. Gemäß jüdischen Kommentatoren betraf dies nicht hebräische Sklaven, sondern nur fremdländische. Wenn der Stier eine freie Person stieß, musste der Besitzer sterben. Nur wenn ihm die Richter mildernde Umstände zubilligten, konnte ihm ein Lösegeld auferlegt werden. In solch einem Fall musste der Besitzer des stößigen Stieres alles bezahlen, was ihm die Richter auferlegen mochten. Darüber hinaus verlor er seinen Stier, denn dieser wurde gesteinigt. Das Fleisch durfte nicht gegessen werden (2Mo 21:28-32). Dieses Gesetz traf offensichtlich auch auf andere Tiere zu, die Menschen tödliche Wunden zufügen konnten.

  • Ersatz
    Einsichten über die Heilige Schrift, Band 1
    • Schädigung fremden Viehs und Sachbeschädigungen. Wer eines anderen Tier tötete, musste den Verlust bezahlen (3Mo 24:18, 21). Tötete aber ein Stier einen anderen Stier, dann wurde der lebende verkauft, und der dafür ausgezahlte Preis wurde ebenso wie der Erlös aus dem Verkauf des toten Tieres gleichmäßig unter den Besitzern verteilt. Wenn das Tier aber schon als bösartig bekannt gewesen war, musste sein Besitzer Ersatz leisten, indem er dem anderen einen lebenden Stier gab; er selbst erhielt das tote Tier, dessen Wert weitaus geringer war (2Mo 21:35, 36).

      Wer sein Vieh ohne Erlaubnis ein fremdes Feld betreten und es abweiden ließ, musste für den angerichteten Schaden mit dem Besten seines Feldes oder seines Weingartens Ersatz leisten. Wenn jemand ein Feuer anzündete, das auf eines anderen Feld übersprang und Schaden verursachte, musste dem Besitzer entsprechend der Höhe des angerichteten Schadens Ersatz geleistet werden. Die härtere Strafe im ersteren Fall ist zum einen darauf zurückzuführen, dass man Tiere leichter unter Kontrolle halten kann als Feuer, und zum anderen darauf, dass das weidende Tier ungerechten Gewinn gemacht hatte wie ein Dieb; aus diesem Grunde genügte ein Ausgleich des Schadens nicht (2Mo 22:5, 6).

  • Ersatz
    Einsichten über die Heilige Schrift, Band 1
    • Wenn ein Tier einging, wenn es von einem wilden Tier zerrissen oder von einer Plündererschar mitgenommen wurde, traf denjenigen, dem es anvertraut worden war, keine Schuld. Er hatte den Verlust nicht verhindern können.

  • Ersatz
    Einsichten über die Heilige Schrift, Band 1
    • Wer von seinem Mitmenschen ein Tier zur eigenen Nutzung auslieh, musste für jeglichen Schaden, den das Tier erlitt, Ersatz leisten (2Mo 22:14). Wenn sein Besitzer dabei war, brauchte er keinen Ersatz zu leisten; dann traf nämlich der Grundsatz zu, dass jeder selbst auf sein Eigentum aufzupassen hat. Bei gemieteten Gegenständen musste der Besitzer für den Verlust ebenfalls selbst aufkommen, da man annehmen konnte, dass das Risiko im Mietpreis inbegriffen war (2Mo 22:15).

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