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  • Verbrechen und Strafe
    Einsichten über die Heilige Schrift, Band 2
    • Schwere Verbrechen unter dem Gesetz. Kapitalverbrechen. Unter dem mosaischen Gesetz war für folgende Verbrechen die Todesstrafe vorgeschrieben: 1. Gotteslästerung (3Mo 24:14, 16, 23); 2. Anbetung irgendeines anderen Gottes als Jehova, jede Form des Götzendienstes (3Mo 20:2; 5Mo 13:6, 10, 13-15; 17:2-7; 4Mo 25:1-9); 3. Zauberei, Spiritismus (2Mo 22:18; 3Mo 20:27); 4. falsches Prophezeien (5Mo 13:5; 18:20); 5. Brechen des Sabbats (4Mo 15:32-36; 2Mo 31:14; 35:2); 6. Mord (4Mo 35:30, 31); 7. Ehebruch (3Mo 20:10; 5Mo 22:22); 8. wenn eine Frau fälschlicherweise behauptete, zur Zeit der Eheschließung eine Jungfrau gewesen zu sein (5Mo 22:21); 9. Geschlechtsbeziehungen mit einem verlobten Mädchen (5Mo 22:23-27); 10. Blutschande (3Mo 18:6-17, 29; 20:11, 12, 14); 11. Homosexualität (3Mo 18:22; 20:13); 12. Sodomie (3Mo 18:23; 20:15, 16); 13. Menschenraub (2Mo 21:16; 5Mo 24:7); 14. Schlagen oder Beschimpfen eines Elternteils (2Mo 21:15, 17); 15. falsches Zeugnis ablegen in einem Fall, in dem die Strafe für den Angeklagten der Tod wäre (5Mo 19:16-21); 16. wenn sich ein Unbefugter der Stiftshütte näherte (4Mo 17:13; 18:7).

      In vielen Fällen lautete die Strafe ‘Abschneidung’, die gewöhnlich durch Steinigung vollzogen wurde. Diese Strafe war nicht nur für willentliches Sündigen und schimpfliches, respektloses Reden über Jehova vorgeschrieben (4Mo 15:30, 31), sondern auch für viele andere Vergehen, beispielsweise für das Versäumnis, sich beschneiden zu lassen (1Mo 17:14; 2Mo 4:24); die willentliche Nichtbeachtung der Passahfeier (4Mo 9:13); die Missachtung des Sühnetages (3Mo 23:29, 30); die Verwendung des heiligen Salböls für gewöhnliche Zwecke (2Mo 30:31-33, 38); das Essen von Blut (3Mo 17:10, 14); das Essen eines Schlachtopfers, wenn man unrein war (3Mo 7:20, 21; 22:3, 4, 9); das Essen von gesäuertem Brot beim Fest der ungesäuerten Brote (2Mo 12:15, 19); die Darbringung eines Opfers an einem anderen Ort als in der Stiftshütte (3Mo 17:8, 9); das Essen von einem Gemeinschaftsschlachtopfer noch am dritten Tag, nachdem es dargebracht worden war (3Mo 19:7, 8); das Versäumnis, sich zu reinigen (4Mo 19:13-20); das unberechtigte Anrühren heiliger Dinge (4Mo 4:15, 18, 20); Intimverkehr mit einer menstruierenden Frau (3Mo 20:18); das Essen des Fettes der Opfertiere (3Mo 7:25; siehe ABSCHNEIDUNG).

  • Verbrechen und Strafe
    Einsichten über die Heilige Schrift, Band 2
    • Unter dem mosaischen Gesetz wurde die Todesstrafe durch Steinigen vollzogen (3Mo 20:2, 27). Gelegentlich gebrauchte man das Schwert, besonders bei der Hinrichtung einer großen Anzahl von Personen (2Mo 32:27; 1Kö 2:25, 31, 32, 34). Wurde eine Stadt abtrünnig, mussten alle in der Stadt durch das Schwert der Vernichtung geweiht werden (5Mo 13:15). In 2. Mose 19:13 wird angedeutet, dass man die Todesstrafe zuweilen durch Speer, Lanze oder möglicherweise Pfeile vollstreckte. (Siehe 4. Mose 25:7, 8.) Es ist zwar auch vom Enthaupten die Rede, aber es könnte sein, dass man die Hinrichtung auf andere Weise durchführte und die Leiche dann enthauptete (2Sa 20:21, 22; 2Kö 10:6-8). Bei besonders abscheulichen Verbrechen schrieb das mosaische Gesetz Verbrennen und Aufhängen vor (3Mo 20:14; 21:9; Jos 7:25; 4Mo 25:4, 5; 5Mo 21:22, 23). Diese Urteilssprüche wurden erst vollzogen, nachdem eine Person zu Tode gebracht worden war, wie aus den zitierten Schriftstellen deutlich hervorgeht.

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