Wachtturm ONLINE-BIBLIOTHEK
Wachtturm
ONLINE-BIBLIOTHEK
Deutsch
  • BIBEL
  • PUBLIKATIONEN
  • ZUSAMMENKÜNFTE
  • w83 15. 7. S. 30-31
  • Fragen von Lesern

Kein Video für diese Auswahl verfügbar.

Beim Laden des Videos ist ein Fehler aufgetreten.

  • Fragen von Lesern
  • Der Wachtturm verkündigt Jehovas Königreich 1983
  • Ähnliches Material
  • Fragen von Lesern
    Der Wachtturm verkündigt Jehovas Königreich 1982
  • Respekt vor der Heiligkeit des Blutes
    Der Wachtturm verkündet Jehovas Königreich 1961
  • Fragen von Lesern
    Der Wachtturm verkündet Jehovas Königreich 1951
  • Das Leben — ein kostbares Geschenk
    Was lehrt uns die Bibel?
Hier mehr
Der Wachtturm verkündigt Jehovas Königreich 1983
w83 15. 7. S. 30-31

Fragen von Lesern

◼ Bezieht sich das biblische Blutverbot nur auf das Blut eines von Menschenhand getöteten Tieres, nicht aber auf nicht ausgeblutetes Fleisch eines verendeten Tieres oder auf das Blut eines lebenden Tieres oder eines lebenden Menschen?

Einige Personen bejahen diese Frage, wobei sie sich auf ein paar Bibelverse berufen, die ihre Meinung anscheinend stützen. Sie behaupten deshalb, es sei nicht verkehrt, sich Blut von einem lebenden Spender übertragen zu lassen. Ihre Schlußfolgerungen mögen einem stichhaltig erscheinen, aber eine genaue Untersuchung der von ihnen angeführten Verse und anderer, verwandter Texte zeigt, daß Gott von seinen Dienern erwartet, daß sie weder Blut genießen noch ihr Leben durch Blut zu erhalten suchen, ob es sich nun um das Blut eines lebenden oder eines toten Geschöpfes handelt.

Den Israeliten wurde gesagt: „Ihr sollt nicht irgendeinen bereits toten Körper essen. Dem als Fremdling Ansässigen, der innerhalb deiner Tore ist, magst du es geben, daß er es esse; oder man mag es einem Ausländer verkaufen, denn du bist ein heiliges Volk dem Jehova, deinem Gott“ (5. Mose 14:21). Einem als Fremdling Ansässigen durften sie den Kadaver verkaufen, obwohl er nicht ausgeblutet war. Anscheinend im Gegensatz dazu heißt es in 3. Mose 17:10: „Was irgendeinen Mann vom Hause Israel oder einen als Fremdling Ansässigen, der in eurer Mitte weilt, betrifft, welcher Blut von irgendeiner Art ißt, gegen die Seele, die das Blut ißt, werde ich gewißlich mein Angesicht richten, und ich werde sie in der Tat von den Reihen ihres Volkes abschneiden.“ Warum der Unterschied zwischen diesen beiden Versen?

Einige vertreten die Ansicht, daß es dem Fremdling gemäß 5. Mose 14:21 gestattet war, nicht ausgeblutetes Fleisch zu essen, wenn es von einem Tier war, das nicht von einem Menschen getötet worden war, da in diesem Fall der Betreffende nicht verpflichtet gewesen wäre, Gott das Blut (das Sinnbild des Lebens) zurückzugeben. 3. Mose 17:15 scheint diese Ansicht zu stützen, denn dort heißt es, daß der Einheimische oder der Fremdling, der „einen bereits toten Körper oder etwas von einem wilden Tier Zerrissenes ißt“, lediglich „seine Kleider waschen und sich im Wasser baden [soll] und unrein sein [wird] bis zum Abend“. Man könnte also meinen, daß sich jemand, der Blut von einem Tier aß, das nicht von einem Menschen getötet worden war, keiner schwerwiegenden Sünde schuldig machte. Deshalb behaupten einige, es sei nicht verkehrt, Blut von einem lebenden Geschöpf zu sich zu nehmen, sei es zu Nahrungszwecken oder als Transfusionen.

Geht es aber bei dem Unterschied zwischen 5. Mose 14:21 und 3. Mose 17:10, 15 hauptsächlich darum, wie das Tier starb? Nach der Bibel muß die Frage mit Nein beantwortet werden.

Die Israeliten wußten, daß sie nicht ausgeblutetes Fleisch von einem Tier, das verendet war oder von einem wilden Tier getötet worden war, keinesfalls essen durften. Als sie noch am Berg Sinai waren, wurde ihnen geboten, solche Kadaver zu beseitigen (2. Mose 22:31). Das Gebot in 5. Mose 14:21 stimmte damit überein, denn es besagte, daß die Israeliten im Verheißenen Land solche nicht ausgebluteten Tierleichen beseitigen mußten, gestattete ihnen aber, sie Fremdlingen zu verkaufen.

Wenden wir uns nun einer genauen Prüfung von 3. Mose 17:10 zu. Hier heißt es, daß kein ‘Mann vom Hause Israel oder ein als Fremdling Ansässiger’ Blut essen sollte. Ging es bei diesem Verbot darum, daß das Tier von einem Menschen getötet worden war und das Blut deshalb Gott hätte zurückgegeben werden müssen? Wer das behaupten wollte, würde mehr in den Vers hineinlesen, als er aussagt. Hätte sich ferner jemand nur dann schuldig gemacht, wenn das Blut von einem Tier war, das von einem Menschen getötet wurde, dann hätten 5. Mose 14:21 und 2. Mose 22:31 den Israeliten nicht verboten, nicht ausgeblutetes Fleisch von Tieren zu essen, die nicht von Menschen getötet worden waren. Die Israeliten wußten jedoch ganz genau, daß sie kein solches Fleisch essen durften. Hesekiel erklärte: „Meine Seele ist keine verunreinigte; weder einen schon toten Körper noch ein zerrissenes Tier habe ich gegessen von meiner Jugend an“ (Hesekiel 4:14; vergleiche 44:31).

Warum durfte denn gemäß 5. Mose 14:21 dem „als Fremdling Ansässigen“ nicht ausgeblutetes Fleisch verkauft werden, während 3. Mose 17:10 dem „als Fremdling Ansässigen“ verbot, Blut zu essen? Sowohl Gottes Volk als auch Bibelkommentatoren haben erkannt, daß der Unterschied offenbar die religiöse Stellung des Fremdlings betraf. In dem Buch „Hilfe zum Verständnis der Bibel“ (S. 425) wird darauf hingewiesen, daß sich die Bezeichnung „Fremdling“ zuweilen auf eine Person bezog, die unter den Israeliten lebte, aber kein voller Proselyt war. Anscheinend ist in 5. Mose 14:21 eine solche Person gemeint, jemand, der sich nicht bemühte, alle Gesetze Gottes zu halten, und der mit einer Tierleiche, die von Israeliten und Proselyten als etwas Unreines betrachtet wurde, auf seine Art Gebrauch machte. Auch jüdische Gelehrte geben diese Erklärung.a

Kein Diener Gottes darf also Blut zu sich nehmen, sei es Blut (oder nicht ausgeblutetes Fleisch) von einem verendeten Tier oder von einem, das von einem Menschen getötet wurde. Warum heißt es aber in 3. Mose 17:15, daß der Genuß des nicht ausgebluteten Fleisches eines verendeten oder eines von einem wilden Tier getöteten Tieres lediglich Unreinheit hervorrief?

Einen Anhaltspunkt finden wir in 3. Mose 5:2, wo es heißt: „Wenn eine Seele irgend etwas Unreines berührt, ob den toten Körper eines unreinen wilden Tieres ..., so ist er, auch wenn es ihm verborgen gewesen ist, dennoch unrein und ist schuldig geworden.“ Ja, Gott wußte, daß sich ein Israelit durch Unachtsamkeit eine Verfehlung zuschulden kommen lassen konnte. 3. Mose 17:15 kann daher als Berücksichtigung einer solchen Verfehlung aufgefaßt werden. Wenn zum Beispiel ein Israelit Fleisch aß, das ihm vorgesetzt wurde, und er danach erfuhr, daß es nicht ausgeblutet war, hatte er sich einer Sünde schuldig gemacht. Da es aber unabsichtlich geschehen war, konnte er Schritte unternehmen, um rein zu werden. Folgendes ist jedoch zu beachten: Tat er dies nicht, dann mußte „er sich für sein Vergehen verantworten“ (3. Mose 17:16).b

Der Genuß von nicht ausgeblutetem Fleisch war also keine geringfügige Sache; er konnte sogar den Tod zur Folge haben. Kein wahrer Anbeter Gottes (weder ein Israelit noch ein Fremdling, der ein voller Proselyt war) durfte absichtlich nicht ausgeblutetes Fleisch essen, ob es sich nun um das Fleisch eines verendeten oder eines von einem anderen Tier oder einem Menschen getöteten Tieres handelte (4. Mose 15:30). Das Apostelkonzil bestätigte dies. Es sandte den Christen, die das geistige „Israel Gottes“ ausmachten, einen Brief, in dem es ihnen verbot, Erwürgtes zu essen, wobei es keine Rolle spielte, ob es nicht ausgeblutetes Fleisch von einem Tier war, das durch ein Mißgeschick erstickt war oder das von einem Menschen erwürgt worden war (Galater 6:16; Apostelgeschichte 21:25).

Dieses Konzil wies Gottes Diener auch an, ‘sich des Blutes zu enthalten’. Wenn jene gesalbten Christen kein Blut genießen durften, das im Fleisch von erwürgten Tieren enthalten war, so durften sie bestimmt auch kein Blut von einem lebenden Geschöpf in sich aufnehmen. Das läßt ohne weiteres erkennen, daß weder die alten Israeliten noch gehorsame Christen die Angehörigen afrikanischer Stämme nachgeahmt hätten, die Pfeile in die Drosselvene lebender Rinder schießen, um Blut zu erhalten, das sie dann mit Milch vermischen und trinken. Ebensowenig könnten Diener Gottes dem medizinischen Verfahren zustimmen, bei dem Menschenblut entzogen wird, das man dann für Transfusionen verwendet, um jemandes Leben zu verlängern. Dieses Verfahren verstößt gegen das Gesetz Gottes, das einen jeden verurteilt, der „Blut von irgendeiner Art“ ißt, sowie gegen das Gebot, daß sich Christen ‘des Blutes enthalten’ sollten (Apostelgeschichte 15:28, 29; 3. Mose 17:10).

Trotz aller Bemühungen, Gottes Forderungen abzuschwächen, sind sich wahre Christen darüber im klaren, daß das Leben eine Gabe Jehovas ist und damit so umgegangen werden muß, wie er es gebietet. Sie gehorchen Gott, ob es vom ärztlichen Standpunkt aus im Moment zweckdienlich erscheint oder nicht. In Apostelgeschichte 15:28, 29 wird Christen zum Beispiel geboten, sich des Götzendienstes zu enthalten. Ein wahrer Anbeter, dem man mit dem Tod drohen würde, wenn er sich weigerte, an einer götzendienerischen Handlung teilzunehmen, würde daher nicht argumentieren, daß er — da „ein Götze nichts ist“ — sein gegenwärtiges Leben nur wegen eines Symbols nicht aufs Spiel zu setzen brauche (1. Korinther 8:4). Die drei treuen Hebräer gaben durch ihren Gehorsam das richtige Beispiel. Auch die ersten Christen waren eher bereit, in der Arena zu sterben, als etwas Weihrauch auf einen Altar zu legen (Daniel 3:1-18).

Ebensowenig kann ein Christ heute in bezug auf seine Lauterkeit einen Kompromiß eingehen, wenn wegen der Blutfrage — zum Beispiel wegen großen Blutverlusts bei einem Unfall oder einer Operation — Probleme entstehen. Er gehorcht seinem Lebengeber, weil er fest davon überzeugt ist, daß, selbst wenn er trotz der besten alternativen ärztlichen Behandlung sein gegenwärtiges Leben verlieren würde, sein ewiges Leben nicht in Gefahr ist. Jesus sagte zu seinen Nachfolgern: „Werdet nicht furchtsam vor denen, die den Leib töten, die Seele aber nicht töten können; fürchtet aber vielmehr den, der sowohl Seele als Leib in der Gehenna vernichten kann“ (Matthäus 10:28).

In jüngster Zeit hat es sich gezeigt, daß Bluttransfusionen gewöhnlich nicht unbedingt nötig sind, um einen Menschen zu retten, denn erfahrene Ärzte bestätigen, daß in den meisten Fällen allgemein übliche Alternativmethoden ausreichen. Es könnte sogar geltend gemacht werden, daß die Zahl der Personen, die nur durch Bluttransfusionen hätten am Leben erhalten werden können, wahrscheinlich geringer ist als die Zahl derer, die an den Folgen von Transfusionen gestorben sind. Was immer der Fall sein mag, Christen sind entschlossen, Gott zu gehorchen und seine Ansicht über das Blut zu respektieren.

Infolgedessen werden wahre Anbeter heute kein nicht ausgeblutetes Fleisch essen, weder von einem Tier, das ein Mensch getötet hat, noch von einem, das auf irgendeine andere Art gestorben ist. Sie werden auch nicht versuchen, ihr Leben zu erhalten, indem sie Blut von einem lebenden Geschöpf (einem Tier oder einem Menschen) in sich aufnehmen. Sie erkennen Jehova als ihren Lebengeber an und sind entschlossen, ihm in jeder Hinsicht zu gehorchen.

[Fußnoten]

a In dem Werk „Pentateuch und Haftaroth“ von Dr. J. H. Hertz (5. Bd., Deuteronomium, S. 187, 188) heißt es zum Beispiel: „dem Fremdlinge. Nach Lev. XVII, 15 wird sowohl ein Israelit als auch ein ,Fremdling‘ durch Berühren oder Verzehren des Fleisches einer ‚newelah‘ rituell unrein. In Lev. wird unter dem ,Fremdling‘ der Nicht-Israelit verstanden, der ‚ger zedek‘, der im vollen Wortsinne ein Proselyt geworden ist. Hier [in 5. Mose 14:21] jedoch versteht man unter ,Fremdling, der in deinen Toren‘, die Zeit, in der Israel in seinem Land sitzen und in seiner Mitte nicht nur Proselyten haben würde, sondern auch solche Menschen, die zwar vom Götzendienst gelassen, aber die Pflichten der Lebensführung und Religionsübung der Israeliten nicht restlos auf sich genommen hatten. Bei den Rabbinen hieß diese Gruppe der (Fortsetzung Seite 31) (Fortsetzung von Seite 30) im Lande ansässigen Fremden ‚ger toschaw‘. Auf sie, die weder Israeliten durch Geburt oder Übertritt noch ,Fremdlinge‘ waren, bezieht sich dieser v. [5. Mose 14:21].“ Im Gegensatz dazu war der in 3. Mose 17:15 erwähnte „Fremdling“ gemäß diesem Werk „ein voller Proselyt ...; andernfalls war ihm dessen Genuß nicht verboten“ (3. Bd., Leviticus, S. 171).

b Eine anschauliche Parallele findet sich in einem anderen Teil des mosaischen Gesetzes, in dem es ebenfalls um Blut geht: Wenn ein Mann mit seiner Frau Geschlechtsverkehr hatte, ohne zu wissen, daß ihre Menstruation begonnen hatte, war er unrein, aber er konnte Schritte zur Vergebung unternehmen. Ein Israelit jedoch, der die Monatsblutung seiner Frau absichtlich außer acht ließ, wurde getötet (3. Mose 15:19-24; 20:18).

    Deutsche Publikationen (1950-2025)
    Abmelden
    Anmelden
    • Deutsch
    • Teilen
    • Einstellungen
    • Copyright © 2025 Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania
    • Nutzungsbedingungen
    • Datenschutzerklärung
    • Datenschutzeinstellungen
    • JW.ORG
    • Anmelden
    Teilen